Auszug aus dem Kollektivvertrag für Arbeiter

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Verdienstes, wenn er duch folgende Fälle an der Leistung seines Dienstes gehindert wird:

 

Gründung oder Übersiedlung des eigenen Haushaltes ................................................ 2 Arbeitstage
Eigene Trauung .................................................................................................................... 3 Arbeitstage
Entbindung der Ehegattin (Lebensgefährtin) ...................................................................  1 Arbeitstag

Trauung der Kinder wenn die Eheschließung an einem Werktag stattfindet ..............  1 Arbeitstag

Tod der Ehegatten (Lebensgefährten), Kinder (Ziehkinder) oder Eltern,
wenn der Arbeiter mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt lebte ............. 3 Arbeitstage
ansonsten .............................................................................................................................. 2 Arbeitstage

Tod der Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, Enkelkinder, Zieheltern,
wenn der Arbeiter mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt lebte ............. 2 Arbeitstage
ansonsten ..............................................................................................................................   1 Arbeitstag

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